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| 03.02.2003 | |
| Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) | |
Das BMGS hat einen Referentenentwurf zu einem „Fallpauschalen-Änderungsgesetz“ vorgelegt, der insbesondere auf die flächendeckende Einführung der DRG zum 01.01.2004 abstellt. Der Referentenentwurf sieht dabei eine „Weiterentwicklung der bisherigen gesetzlichen Rahmen der DRG-Einführung“ vor, sowie eine Verbesserung der Entscheidungsfindung der Selbstverwaltungspartner sowie der Ersatzvornahmenmöglichkeit durch das BMGS. Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende wesentliche Regelungen: Einführung von Mehrheitsbestimmungen bei den Selbstverwaltungspartnern (§ 17 b Abs. 2 KHG) Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der BMGS. Schaffung der Möglichkeiten einer Ersatzvornahme nach Fristsetzung und ohne Erklärung des Scheiterns durch die Selbstverwaltungspartner (§ 17 b Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KHG) Flexible Bestimmungen von Vergütungsregeln für Leistungsbereiche und besondere Einrichtungen, die noch nicht sachgerecht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden können (§ 17 b Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 KHG) Verlängerung der bestehenden Öffnungsklauseln für krankenhausindividuelle Entgeltvereinbarungen sowie Vereinbarungsmöglichkeiten für krankenhaus-individuelle Zusatzentgelte ( § 6 KHEntG) Verpflichtung des Krankenhauses zur Übermittlung der Verhandlungsunterlagen auf maschinellen Datenträgern sowie Vereinbarung entsprechender Vorgaben auf Bundesebene (§§ 9 und 11 KHEntG) Einbeziehung von Einrichtungen der Psychiatrie, der Psychosomatik und der Psychotherapie in die Übermittlung von Daten, die im Rahmen der Umstellung der Ausbildungsfinanzierung benötigt werden (§ 17 a Abs. 9 KHG). Verschiebung der Umstellung der Ausbildungsfinanzierung vom 01. Januar 2004 auf den 01. Januar 2005 Die DKG ist aufgefordert, zu diesem Referentenentwurf bis zum 10.02.2003 eine Stellungnahme abzugeben. Über die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens und die zu erwartenden Auswirkungen werden wir Sie zeitnah informieren |
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Referentenentwurf_FPGAendG.pdf
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