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Krankenhäuser benötigen nicht nur aufgrund des Fachkräftemangels bei Gesundheitsberufen Flexibilität im Personaleinsatz. Kooperationen z.B. mit niedergelassenen Ärzten, im Entlassmanagement oder auch im Rahmen der Geburtsmedizin sind für die Erfüllung des Versorgungsauftrages notwendig.
Im Seminar „Kooperationen außerhalb von Arbeitsverhältnissen“ sollen anhand von Praxisbeispielen typische Fallstricke und Wege zur Vermeidung von sozial-, arbeits- und strafrechtlichen Risiken wie beispielsweise verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, verbotene Personalstellung als Vorteilsgewährung oder Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen verdeutlicht werden. Außerdem werden der Umgang mit risikobehafteten Altverträgen und zukunftsgewandte, rechtssichere Alternativen zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses, bzw. die zulässige Ausgestaltung von Kooperationen aufgezeigt.
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