Beschreibung: |
Nachdem über die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung bereits ab 01.01.2019 erste Untergrenzen festgelegt wurden, soll nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ab 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand ermittelt und veröffentlicht werden. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. In diesem Seminar informieren wir über die neuen Vorgaben ab 2019 und geben einen Ausblick auf 2020. |