Seminare

Die Seminare werden ausgerichtet vom Krankenhausinstitut Rheinland-Pfalz für Fort- und Weiterbildung gGmbH.
Hier finden Sie unsere AGB’s.

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  • Budgetverhandlungen 2025 – KHEntgG/Ausbildung
    Seminar am 13. März 2025 in Mainz

    Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen für die Bereiche Krankenhausentgeltgesetz und Ausbildungsbudget gemäß § 17a KHG möchten wir Sie in einem Tagesseminar am 10. und am 13.03.2025 mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2025 vertraut machen.

    Ort: Mainz
    Datum: 13.03.2025
    Anmeldefrist: 24.02.2025
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    47
  • Budgetverhandlungen 2025 – KHEntgG/Ausbildung
    Seminar am 10. März 2025 in Mainz

    Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen für die Bereiche Krankenhausentgeltgesetz und Ausbildungsbudget gemäß § 17a KHG möchten wir Sie in einem Tagesseminar am 10. und am 13.03.2025 mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2025 vertraut machen.

    Ort: Mainz
    Datum: 10.03.2025
    Anmeldefrist: 24.02.2025
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    49
  • Budgetverhandlungen 2025 nach BPflV (Psychiatrie und Psychosomatik)
    Seminar am 20.02.2025 in Mainz

    Wir möchten Sie in einem Seminar am 20. Februar 2025 mit den aktuellen rechtlichen Grundlagen und Formularen für die Entgeltverhandlungen nach der BPflV sowie mit der Leistungsplanung für 2025 für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vertraut machen. Dabei werden auch Hinweise zu strukturprüfungsrelevanten OPS-Kodes gegeben und über Erfahrungen aus bisher geführten Entgeltverhandlungen berichtet.

    Ort: Mainz
    Datum: 20.02.2025
    Anmeldefrist: 04.02.2025
    Preis 200,00
    Freie Plätze:
    9
  • Verordnungswesen im Rahmen des Entlassmanagements
    – Seminar am 04.02.2025 in Mainz

    Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Um hier Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen zu vermeiden, sind Krankenhäuser nach § 39 Absatz 1a SGB V verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Verantwortliche Krankenhausärztinnen und -ärzte sowie teilweise auch Pflegekräfte können Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransport, häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, außerklinische Intensivpflege, Soziotherapie und digitale Gesundheitsanwendungen für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

    In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Informationen über das Verordnungswesen und weiterer angrenzender ambulanter Verordnungsmöglichkeiten.

     

    Ort: Mainz
    Datum: 04.02.2025
    Anmeldefrist: 21.01.2025
    Preis 320,00
    Freie Plätze:
    11
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