Seminare
Die Seminare werden ausgerichtet vom Krankenhausinstitut Rheinland-Pfalz für Fort- und Weiterbildung gGmbH.
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Realisierung von Hinweisgebersystemen im Krankenhaus
– Online-Seminar am 17.05.2023Nach derzeitigem Stand sollen Krankenhäuser mit mehr als 50 Mitarbeitenden künftig Hinweisgebersysteme betreiben, die die Meldung von Fehlverhalten ermöglichen. Im Seminar werden die für die Praxis relevanten Vorgaben für Hinweisgebersysteme sowie die wichtigsten Punkte für Compliance beim Hinweismanagement thematisiert.
Für das Hinweisgebersystem gilt: Keep it safe and simple. Bei der Umsetzung lässt der Gesetzgeber gestalterische Freiräume. Einsatz von eigenen Mitarbeitenden oder Beauftragung von Dritten? Briefkasten, Hotline oder digitales System? Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Hinweisgebersysteme auf das Krankenhaus und die strukturellen sowie personellen Rahmenbedingungen anzupassen. Hierbei sind insbesondere auch eigene Verpflichtungen z.B. von Tochtergesellschaften und die hierfür bestehenden Organisationsmöglichkeiten zu beachten.
Ebenso wichtig wie die Einführung eines gesetzeskonformen sowie effektiven Hinweisgebersystems im Haus ist die passende Struktur für den Umgang mit Hinweisen. Über Hinweismanagementverträge können Zuständigkeiten und Bearbeitungsschritte festgelegt werden. Zwischen wem diese Verträge geschlossen werden sollten und was genau Regelungsgegenstand ist, wird in der Veranstaltung besprochen.
Die Letztverantwortung für das „Abstellen“ eines über ein Hinweisgebersystem aufgedeckten Verstoßes liegt bei der Geschäftsführung. Hier stellen sich insbesondere Fragen, wann Maßnahmen zu ergreifen sind und ob Handlungspflichten etwa ggü. Kostenträgern, Geschädigten etc. entstehen. In der Veranstaltung wird erläutert, welche haftungsrechtlichen Leitlinien hier gelten und welche Positionierung empfehlenswert ist.
Ort: Online-Seminar Datum: 17.05.2023 Anmeldefrist: 03.05.2023 Preis 145,00 € Freie Plätze: 49 -
Stationäre Datenübermittlung im § 301-Verfahren für Fortgeschrittene
– 2-teiliges Online-Seminar am 15.06. und 22.06.2023Diese Veranstaltung für Fortgeschrittene knüpft nahtlos an die Inhalte der Veranstaltung „Grundlagen zur stationären Datenübermittlung im § 301-Verfahren“ an und vermittelt Ihnen zusätzliches Experten-Know-how zu komplexeren § 301-Themen, wie z.B. der Fallzusammenführung (FZF), dem Erörterungsverfahren, der PrüfvV. 3.0, sowie zu aktuellen Schwerpunkten, wie der 16. Fortschreibung, dem neuen AOP-Katalog sowie der Tagesstationären Behandlung und der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG).
Ort: Online-Seminar Datum: 15.06.2023 Anmeldefrist: 01.06.2023 Preis 250,00 € Freie Plätze: 37 -
Grundlagen der stationären Datenübermittlung im § 301-Verfahren
– 2-teiliges Online-Seminar am 04.05. und 11.05.2023DA-Experten der Krankenhäuser sind meist “key people”. Gerade die Corona-Pandemie-Krise hat den Kliniken gezeigt, wie existenziell es ist die eigene Liquidität zu sichern. Fallen dann “key people” kurz- oder langfristig aus, ist es wichtig, geschultes Vertretungspersonal vorzuhalten. Nehmen Sie an diesem Webinar insbesondere teil, wenn Sie sich erstmals mit dem Thema befassen, eine Auffrischung nach längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit) benötigen oder bereits seit Jahren in diesem Aufgabengebiet praktisch tätig sind (bisher “learning by doing”), jedoch noch nie eine Grundlagenschulung zum § 301 absolviert haben!
Sie lernen in diesem 2-tägigen Onlineseminar die Grundlagen, Problembereiche und typischen Fälle der stationären Datenübermittlung nach § 301 SGB V kennen und können danach Fehlermeldungen der Kostenträger eigenständig analysieren und die Behebung veranlassen. Auch Praxisfälle werden im Rahmen einer Übungsphase gelöst und am zweiten Webinartag gemeinsam besprochen.
Ort: Online-Seminar Datum: 04.05.2023 Anmeldefrist: 20.04.2023 Preis 250,00 € Freie Plätze: 39 -
Ambulante Leistungen im Krankenhaus
– Präsenz-Seminar am 05. Oktober 2023 in MainzObwohl der „Sicherstellungsauftrag“ für die ambulante Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liegt, werden jährlich über 36 Millionen Patientinnen und Patienten ambulant, vorstationär, nachstationär oder stationsersetzend im Krankenhaus behandelt. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Tarifwerks der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (EBM).
Verschaffen Sie sich einen strukturierten Überblick über die vielfältigen Rechtsgrundlagen und Abrechnungsregeln der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus.
In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Informationen über die ambulanten Versorgungsformen im Krankenhaus, deren rechtliche Zugangsvoraussetzungen und einen Überblick über die Höhe der jeweils erzielbaren Erlöse
Ort: Mainz Datum: 05.10.2023 Anmeldefrist: 21.09.2023 Preis 340,00 € Freie Plätze: 10 -
Krankenhausfinanzierung für (Wieder-)Einsteiger
– Präsenz-Seminar am 27. September 2023 in MainzJährlich werden über 16 Millionen Patientinnen und Patienten stationär im Krankenhaus versorgt. Die Krankenhausfinanzierung im stationären Bereich erfolgt nach dem Prinzip der sogenannten „dualen Finanzierung“: Die Betriebskosten für die Behandlung der Patientinnen und Patienten werden von den Krankenkassen finanziert. Die Investitionskosten für Bau, Instandhaltung und Medizintechnik werden grundsätzlich von den Bundesländern getragen. Das Vergütungssystem wird jedes Jahr im Rahmen von DRG-Fallpauschalen und der Landesbasisfallwerte sowie durch PEPP-Tagespauschalen im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik festgelegt. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten erfolgt für somatische Krankenhäuser gesondert.
Sie erhalten in diesem Seminar einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über die aktuelle Krankenhausfinanzierung.
Ort: Mainz Datum: 27.09.2023 Anmeldefrist: 13.09.2023 Preis 340,00 € Freie Plätze: 13 -
Anti-Betrugs-Compliance – Strategien zur Betrugsprävention im Krankenhaus
– Präsenz-Seminar am 29. März 2023 in MainzEine funktionierende Anti-Betrugs-Compliance schützt das Krankenhaus vor Fehlverhalten und den daraus resultierenden Verfahren als böses Erwachen für Geschäftsleitung und das betroffene ärztliche Personal. Durch Compliance kann insbesondere Fehlverhalten aus Unkenntnis der Grenzen des Rechts und Schwachstellen in der Dokumentation und Abrechnungsorganisation entgegengewirkt werden.
Selbst den Compliance-Verantwortlichen sind Betrugsrisiken oft nicht im Detail bekannt. Denn die Fälle spielen nicht nur in der Ermächtigungsambulanz, bei wahlärztlichen Leistungen oder auf der Station (Stichwort: Komplexpauschale), sondern auch im Krankenhaus-MVZ und der Krankenhaus-Apotheke. Zudem ist der Sachverhalt oft unklar. Was ist genau passiert und wer ist verantwortlich? Wie und nach welchen Regeln kann Klarheit über den Sachverhalt gewonnen werden?
Ausgehend von aus der Rechtsprechung sowie der alltäglichen Beratungspraxis bekannten Stolperfallen im Krankenhausalltag, werden die relevanten gesetzlichen Vorgaben, wann gegen sie verstoßen wird und welche Folgen dies nach sich ziehen kann, erläutert.
Darauf aufbauend werden Compliance-Strategien zur Prävention und zur Aufklärung von möglichem Fehlverhalten vorgestellt. Hier wird es auch darum gehen, welche Haftungsrisiken die Geschäftsführung selbst treffen und wie sie sich sowohl gegenüber den Kostenträgern als auch geschädigten Patienten verhalten sollte.
Nach dem Seminar sollen Sie die Risiken kennen, „Red Flags“ im eigenen Haus erkennen und Maßnahmen zum Gegensteuern einsetzen können.
Ort: Mainz Datum: 29.03.2023 Anmeldefrist: 15.03.2023 Preis 350,00 € Freie Plätze: 5