Online-Seminar “Resilienzgesetzgebung 2026 – verpflichtende Geschäftsleiterschulung nach § 38 Abs. 3 BSIG”
Die Umsetzung der europäischen Richtlinien NIS2 und CER in nationales Recht hat mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes zum 6.12.2025 einen weiteren Meilenstein genommen, es gelten nun neue Regelungen zur Cybersicherheits- und Resilienzgesetzgebung, die sich auch auf den Krankenhausbereich auswirken. Das Webinar stellt im ersten Teil die gegenüber den bisherigen Regelungen geplanten Änderungen vor, geht auf die vorgesehenen Anpassungen der Vorgaben des BSI zu entsprechenden Nachweisprüfungen bzw. Anforderungen an die prüfenden Stellen ein und stellt die Anpassungen des branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) an die neue Rechtslage dar. Insbesondere basiert der erste Teil der Schulung auf den Vorgaben des BSI zu den verpflichtenden Geschäftsleiterschulungen nach § 38 Abs. 3 BSIG, dies wird in der Teilnahmebestätigung auch entsprechend vermerkt.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wird der aktuelle Stand zur geplante Resilienzgesetzgebung dargestellt. Neben dem KRITIS-Dachgesetz wird auf die absehbaren Änderungen durch das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) sowie die geplanten Inhalte und den Zeitplan eines branchenspezifischen Resilienzstandards (BRS) eingegangen, dessen Erstellung die Deutsche Krankenhausgesellschaft inzwischen begonnen hat.
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Mehr Informationen| Ort: | Online |
| Datum: | 12.05.2026 |
| Anmeldefrist: | 08.05.2026 |
| Preis | 120,00 € |
| Freie Plätze: |
50 |