Seminare
Die Seminare werden ausgerichtet vom Krankenhausinstitut Rheinland-Pfalz für Fort- und Weiterbildung gGmbH.
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Seminar “Krankenhaus-Update 2026/2027: Rechnungslegung, Prüfung, Steuern und Gemeinnützigkeit”
Der Jahreswechsel 2026/2027 bringt für Krankenhäuser und Krankenhausverbünde zahlreiche neue Anforderungen mit sich. Krankenhausreform, wirtschaftlicher Druck, neue Vorgaben für Rechnungs-legung und Abschlussprüfung sowie aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht wirken sich unmittelbar auf Jahresabschluss, Planung, Gesellschafts-strukturen und operative Prozesse aus. Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt anhand konkreter Praxisfragen, wo zum Jahresabschluss 2026 und mit Blick auf 2027 Handlungsbedarf besteht.
Der Jahresabschluss 2026 stellt Krankenhäuser und Krankenhausverbünde vor besondere fachliche und organisatorische Herausforderungen. Die Krankenhausreform, neue IDW-Verlautbarungen, steigender Liquiditätsdruck und geänderte Anforderungen an Lagebericht, Fortführungsbeurteilung und Bestätigungsleistungen müssen frühzeitig in Bilanzierung, Planung und Abschlussprozess übersetzt werden. Das Seminar zeigt praxisnah, welche Auswirkungen sich insbesondere für Gebäude und Investitionen, Pflegebudget und Erlösausgleiche, MD-Prüfungen, Forderungen und Rückstellungen, Werthaltigkeit, Nachtragsbericht sowie die wirtschaftliche Fortführung ergeben und welche Daten und Nachweise zum 31. Dezember 2026 vorzubereiten sind.
Auch in steuerlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht stehen Krankenhäuser und Krankenhausverbünde vor zahlreichen Herausforderungen. Neue Verwaltungsanweisungen, aktuelle Rechtsprechung und geplante gesetzliche Änderungen wirken sich unmittelbar auf Leistungsbeziehungen, Servicegesellschaften und interne Prozesse aus. Im Fokus stehen die für Krankenhäuser besonders praxisrelevanten Entwicklungen im Gemeinnützigkeits-, Ertrag- und Umsatzsteuerrecht. Schwerpunkte bilden das BMF-Schreiben vom 2. Juli 2026 zu Verlusten und dauerhaft defizitären Tätigkeiten, die steuerliche Behandlung von Komfort- und Wahlleistungen im Fokus aktueller Betriebsprüfungen sowie das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO und die aktuellen Schlussanträge im EuGH-Verfahren C-477/25.
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Mehr InformationenOrt: Mainz Datum: 01.12.2026 Anmeldefrist: 20.11.2026 Preis 320,00 € Freie Plätze: 15 -
Online-Seminar “Spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) gemäß § 115f SGB V und Kurzzeitfallpauschalen nach § 17b Abs. 2a KHG”
Mit dem „Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflege-entlastungsgesetz – KHPflEG)“ vom 29.12.2022 wurde die Rechtsgrundlage für die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) geschaffen. Seit 01.01.2024 wurden schrittweise Leistungsbereiche geschaffen, die sowohl von Krankenhäusern als auch von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erbracht und vergütet werden können. Dieser Regelungsbereich wird gem. „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes Notfallgesetz – NotfallG)“ vom 15.10.2026 in sogenannte „Kurzzeitpauschalen“ zum 01.01.2028 überführt.
Die Kurzzeitfallpauschalen wurden zuvor mit dem „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)“ vom 29.07.2026 eingeführt und gelten ausschließlich für Krankenhäuser. Damit sollen stationäre Behandlungsfälle vergütet werden, die eine Behandlungsdauer von maximal drei Kalendertagen und zwei Übernachtungen aufweisen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll bis 31.03.2027 hierzu ein Konzept erstellen, um die Einführung zum 01.01.2028 zu ermöglichen.
Die Regelungen zu den Hybrid-DRGs gelten somit letztmalig für das Jahr 2027. Im Unterschied zu den bisherigen Vorschriften werden Behandlungen „ohne Übernachtung“ jedoch nur auf EBM-Niveau vergütet. Für die Zuordnung, ob eine Leistung mit oder ohne Übernachtung erbracht wird, sind vom InEK zertifizierte Datenverarbeitungslösungen zu verwenden.
Sie erhalten einen umfassenden und praxisnahen Überblick über die Neuregelungen zur sektorengleichen Behandlung und Vergütung nach § 115f SGB V sowie einen ersten Überblick der Regelungen zur geplanten Kurzzeitpauschale.
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Mehr InformationenOrt: Online Datum: 10.12.2026 Anmeldefrist: 03.12.2026 Preis 200,00 € Freie Plätze: 48 -
Online-Seminar “Budgetverhandlungen 2027 nach BPflV (Psychiatrie und Psychosomatik)”
Wir möchten Sie in einem Online-Seminar am 09. November 2026 mit den aktuellen rechtlichen Grundlagen und Formularen für die Entgeltverhandlungen nach der BPflV auf Basis des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes informieren sowie mit der Leistungsplanung für 2027 für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vertraut machen. Dabei werden auch Hinweise zu strukturprüfungsrelevanten OPS-Kodes gegeben und über Erfahrungen aus bisher geführten Entgeltverhandlungen berichtet.
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Mehr InformationenOrt: Online Datum: 09.11.2026 Anmeldefrist: 04.11.2026 Preis 220,00 € Freie Plätze: 45 -
Online-Seminar “Grundlagen des Fördermittelrechts für Krankenhäuser”
Fördermittel sind für Krankenhäuser unverzichtbar. Dies gilt vor allem für die Förderung von Investitionskosten nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG). Gerade in den vergangenen Jahren sind aber auch andere Fördertöpfe wichtiger geworden – zuletzt der Krankenhauszukunftsfonds, aktuell der Transformationsfonds.
Die Veranstaltung gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die wesentlichen Förderstrukturen im Krankenhausbereich. Dabei werden zunächst die Grundlagen der Investitionskostenförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem LKG dargestellt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Transformationsfonds und seine Bedeutung für die Krankenhauslandschaft. Darauf aufbauend werden die rechtlichen Anforderungen beleuchtet, die Krankenhäuser bei der Beantragung und Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln beachten müssen. Anhand praxisnaher Beispiele werden typische Fehlerquellen bei der Bewirtschaftung von Fördermitteln aufgezeigt und erläutert, wie Krankenhäuser Rückforderungen vermeiden können.
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Mehr InformationenOrt: Online Datum: 25.11.2026 Anmeldefrist: 16.11.2026 Preis 100,00 € Freie Plätze: 30 -
Online-Seminar “Budgetverhandlungen 2027 – KHEntgG/Ausbildung”
Die Krankenhäuser sind gemäß § 11 Abs. 4 KHEntgG verpflichtet, bis zum 31.12.2026 die Budgetunterlagen 2027 zu übermitteln. Durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gibt es zahlreiche Neuregelungen, die bei den Budgetverhandlungen für das Jahr 2027 zu beachten sind. Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen 2027 für die Bereiche Krankenhausentgeltgesetz und Ausbildungsbudget nach PflBG sowie nach § 17a KHG möchten wir Sie in einem Präsenzseminar am 05.11.2026 und einem Online-Seminar am 03.12.2026 mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2027 vertraut machen.
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Mehr InformationenOrt: Online Datum: 03.12.2026 Anmeldefrist: 19.10.2026 Preis 150,00 € Freie Plätze: 45 -
26. Casemix-Konferenz Rheinland-Pfalz am 07. Dezember 2026
Traditionell möchten wir Sie am Jahresende über aktuelle Themen aus dem Krankenhausbereich in der Casemix-Konferenz informieren. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder renommierte Referenten gewinnen. Nähere Details zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beigefügten Agenda
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Mehr InformationenOrt: Mainz Datum: 07.12.2026 Anmeldefrist: 23.11.2026 Preis 270,00 € Freie Plätze: 97
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